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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 324/08   

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https://dejure.org/2011,11798
LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 324/08 (https://dejure.org/2011,11798)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2011 - L 2 U 324/08 (https://dejure.org/2011,11798)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - L 2 U 324/08 (https://dejure.org/2011,11798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 SGB 7, Nr 1301 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1301 - Nachweis der arbeitstechnischen Voraussetzungen im Vollbeweis - aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - minimale Exposition - aromatische Amine - Holzschutzmittel - haftungsbegründende ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 SGB 7, Nr 1301 BKVO
    Aromatische Amine - Holzschutzmittel - Dosis-Wirkungs-Beziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Harnblasenkarzinomerkrankung als Berufskrankheit nach Anl. 1 Nr. 1301 Berufskrankheitenverordnung (BKV) in der gesetzlichen Unfallversicherung; Haftungsbegründende Kausalität im Zusammenhang mit der Anerkennung einer Berufskrankheit; Nachweis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Nr. 1301; SGB VII § 9
    Anerkennung einer Harnblasenkarzinomerkrankung als Berufskrankheit nach Anl. 1 Nr. 1301 BKV in der gesetzlichen Unfallversicherung; haftungsbegründende Kausalität; Nachweis arbeitstechnischer Voraussetzungen im Vollbeweis; arbeitstechnische Exposition

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 07.09.2010 - L 1 U 2869/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1303 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 324/08
    Etwas anderes ist auch der medizinisch-wissenschaftlichen Literatur nicht zu entnehmen (vgl. etwa Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl. 2010, Seite 1122; ebenso unter Auswertung weiterer Veröffentlichungen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07. September 2010, Az. L 1 U 2869/09, zitiert nach juris.de, m. w. N.).

    Wie bereits ausgeführt, führt das Fehlen einer anerkannten Dosis-Wirkungs-Beziehung nicht per se dazu, dass bereits eine minimale Exposition als wesentlicher Verursachungsfaktor im Sinne der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre anerkannt werden könnte (so wohl Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7. September 2010, Az. L 1 U 2869/09, zitiert nach juris.de).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 324/08
    Lediglich für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung einerseits und zwischen der schädigenden Einwirkung und der eingetretenen Erkrankung andererseits reicht die hinreichende Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - aus (Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 02. April 2009, Az. B 2 U 9/08 R, m. w. N., zitiert nach juris.de).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 2 U 324/08
    Allerdings können derartige Merkblätter nur dann für die Beurteilung herangezogen werden, wenn sie zeitnah erstellt oder aktualisiert worden sind und sich auf dem neuesten Stand befinden (BSG; Urteil vom 27. Juni 2006, Az. B 2 U 13/05 R, zitiert nach juris.de); davon kann im vorliegenden Fall wegen des Alters des Merkblattes nicht mehr ausgegangen werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - L 3 U 178/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1301 -

    Das Fehlen einer wissenschaftlich begründbaren Dosis-Wirkungs-Beziehung führt weder dazu, dass auf die Überprüfung einer arbeitstechnischen Exposition verzichtet werden kann, noch dazu, dass bereits eine minimale Exposition als wesentlicher Verursachungsfaktor anerkannt werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 20. Januar 2011 - L 2 U 324/08 -, Rn. 22, und vom 24. Februar 2011 - L 31 U 339/08 -, Rn. 30, jeweils in juris).

    Dass nur eine dieser Geringfügigkeiten - nämlich die berufliche - dann kausal geworden und die Erkrankung auch noch wesentlich verursacht haben soll, wäre nicht nachvollziehbar zu begründen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2011 - L 2 U 324/08 -, Rn. 29, juris).

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 2 U 616/11

    Eine kumulativ vom Körper aufgenommene Dosis von 1 Milligramm 2 Naphthylamin ist

    Wegen der geschilderten Besonderheiten dieses Einzelfalles liegt insbesondere keine Abweichung gegenüber den Urteilen des LSG Berlin-Brandenburg vom 20.01.2011 (Az. L 2 U 324/08) und vom 24.02.2011 (Az. L 31 U 339/08) vor, soweit darin abgelehnt wurde, bereits jede "minimale" Exposition gegenüber aromatischen Aminen als wesentlichen Verursachungsfaktor für eine Harnblasenkrebserkrankung anzuerkennen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - L 31 U 339/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1301 - Nachweis

    Dies führt jedoch weder dazu, dass auf die Überprüfung einer arbeitstechnischen Exposition verzichtet werden könnte, noch dazu, dass bereits jede minimale Exposition als wesentlicher Verursachungsfaktor im Sinne der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre anerkannt werden könnte (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2011, Az. L 2 U 324/08).
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